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Leistungsbewertung

Im Fach Französisch (2. und 3. Fremdsprache) werden die Mitarbeit im Unterricht und die schriftlichen Lernkontrollen bewertet.

Mitarbeit im Unterricht und schriftliche Lernkontrollen (2. Fremdsprache) werden in folgendem Verhältnis gewertet:

JahrgangMitarbeit im UnterrichtSchriftlich
6-1060 %40 %
11-1350 %
60 %
50 % (2 Klausuren/Hj)
40 % (1 Klausur/Hj)

Für Französisch als 3. Fremdsprache/N gilt:

JahrgangMitarbeit im UnterrichtSchriftlich
11 N50 %50 %
12 N50 %
60 %
50 % (2 Klausuren/Hj)
40 % (1 Klausur/Hj)
13 N1. Hj: 50 %
(Sonderregelung: je nach Abdecker,
50 % (2 Klausuren/1. Hj)
P 4 oder P 5/2. Hj !)

Zur Mitarbeit im Unterricht gehören die Redebeiträge im Unterrichts-gespräch und andere fachspezifische Leistungen, zum Beispiel:

  • Vortragen von Hausaufgaben
  • Anwenden und Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen (z. B. Vokabelnetze)
  • Sinngestaltendes Vorlesen (auch Vorlesewettbewerb)
  • Szenische Darstellungen in authentischen Situationen Präsentationen, auch mediengestützt
  • Leistungen in Partner- und Gruppenarbeit
  • Phasen der Unterrichtsgestaltung durch Lernende
  • Mündliche Sprachmittlung
  • Vokabel- und Grammatiktests

Die mündliche Sprachverwendung ist im Französischunterricht von besonderer Bedeutung. Bei der Bewertung ist Folgendes zu beachten:

  • Intonationsmuster beim Vortragen eines geübten Texte
  • Verständlichkeit der Aussage
  • Länge und sprachliche Komplexität der Äußerungen
  • Erfolgreiche Beteiligung an Dialogen
  • Verwendung von adressatengerechten, situationsangemessenen und themenspezifischen Redemitteln und Gesprächsstrategien
  • Verwendung von Reparationsstrategien beim zusammenhängenden Sprechen
  • Themenorientierung der Äußerung
  • Spontaneität und Originalität des sprachlichen Agierens und Reagierens

Schriftliche Lernkontrollen für Französisch als  2. und 3. (N) Fremdsprache:

JahrgangAnzahlDauer/Schul-
stunde(n)
Bemerkungen
6-102/Hj1im JG 10 bis 60 Min. aufsteigend
112/1. Hj
1/2. Hj
2—————————————————
122/1. Hj
1/2. Hj
2-3Dauer je nach P1-3 oder P4/5/“Ab-
decker“
13/122-3Dauer je nach P1-3 oder P4/5/“Ab-
decker“,
13/2: Sonderregelung/Abitur
11 N2/Hj1—————————————————
12 N2/1. Hj
1/2. Hj
2—————————————————
13/1 N2213/2: Sonderregelung/Abitur

Rechtsgrundlage:

  • Kerncurriculum
  • Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“
  • Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
  • Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen“