Die Einführungsphase umfasst den Jahrgang 11. Sie stellt den Übergang von der Sek I dar und bereitet die Schüler auf Inhalte und Methoden der Qualifikationsphase vor. Eine Präsentation zur E-Phase mit vielen Details findest du hier.
Aufnahmevoraussetzungen
Ein Schüler ist zum Besuch der Einführungsphase (=E-Phase) berechtigt, wenn er
- am Gymnasium am Ende der Klasse 10 in die E-Phase (Jg. 11) versetzt ist oder:
- an einer anderen Schulform den erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat
- in einem anderen Bundesland oder im Ausland einen gleichwertigen Abschluss erworben hat.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Landesschulbehörde.
Bei Eintritt in die E-Phase darf ein Schüler höchstens 20 Jahre alt sein.
Die Zugangsberechtigung muss durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Zeugnis nachgewiesen werden.
Anmeldung zur Einführungsphase und notwendige Unterlagen
- Schülerinnen und Schüler, die bereits die Sekundarstufe I am AMG absolviert haben, brauchen nur den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbogen für die Einführungphase einzureichen.
- Schülerinnen und Schüler, die zuvor eine andere Schule besucht haben, beantragen die Aufnahme bis zum 18. Februar des Jahres. Dies geschieht zunächst auf der Website schüler online.
Folgende Unterlagen müssen dazu eingereicht werden:
a) der unterschriebene Ausdruck der schüler online – Anmeldung
b) der Anmeldebogen zur Oberstufe (Einführungsphase)
c) der Wahlbogen für die Einführungsphase
d) eine Kopie der Geburtsurkunde – eine Beglaubigung ist nicht erforderlich
e) Sek I- Halbjahreszeugnis 10.1 – eine Beglaubigung ist nicht erforderlich
Fächer und Unterrichtsorganisation in der E-Phase
Der Unterricht in der E-Phase gliedert sich in Pflicht, Wahlpflicht- und Wahlunterricht:
– Der Pflichtunterricht wird im Klassenverband erteilt.
– Wahlpflicht- und Wahlunterricht finden in klassenübergreifendem Kursunterricht statt.
– Zu Beginn der Einführungsphase werden neue Klassen gebildet.
Versetzung am Ende der Einführungsphase
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Versetzungsbedingungen: