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Hausordnung

In einer Schule begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters mit verschiedenen Aufgaben und Interessen. Diese Hausordnung soll dem Schulleben einen Rahmen geben, Freiräume gewähren und jeden Einzelnen sowie die Gemeinschaft dort schützen, wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden drohen. Gegenseitige Achtung und Toleranz sowie Verantwortung für uns und unsere Umwelt sollen das Zusammenleben in der Schule bestimmen und ihr Bild nach außen prägen.

Diese Grundsätze enthalten unter anderem folgende Punkte:

Sicherheit verlangt insbesondere, dass

  • Radfahrer auf dem Schulgelände absteigen und ihre Räder nur an den hierfür vorgesehenen Plätzen abstellen;
  • das Schulgelände während der Pausen nicht verlassen werden darf (Ein Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nur Schülern/innen der Sek II erlaubt: Der Versicherungsschutz entfällt mit dem Verlassen des Schulgeländes; Ausnahme: Wege zum und vom Mittagessen in der Mittagspause bei Nachmittagsunterricht);
  • Spiele und Tätigkeiten, durch die andere gefährdet werden, z. B. das Werfen von Schneebällen, verboten sind;
  • Fachräume und Sporthalle nur in Anwesenheit oder mit Erlaubnis des Lehrers betreten werden dürfen.

Gesundheit erfordert zum Beispiel, dass

  • die große Pause zur Erholung an der frischen Luft auf dem Schulhof genutzt wird. [Es steht den Schülern/innen frei, sich in der Pausenhalle oder der alten Cafeteria (Erdgeschoss und 1. Stock) aufzuhalten: Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten];
  • die Parkplätze und der Fahrradstand nicht zu den Aufenthaltsorten gehören;
  • Alkoholkonsum, Drogenkonsum und Rauchen grundsätzlich verboten sind;
  • Toiletten keine Aufenthaltsräume oder Raucherzimmer sind;
  • jeder Einzelne mithilft, die von Drogen ausgehenden Gefahren für Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung abzuwenden.

Sauberkeit bedeutet vor allem, dass

  • jeder für ein sauberes Gebäude und einen sauberen Schulhof mit verantwortlich ist, z. B. indem er nichts wegwirft und vorhandenen Müll beseitigt;
  • für die Ordnung im Klassenzimmer die ganze Klasse verantwortlich ist;
  • nach der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum die Stühle hochgestellt werden;
  • mit Rücksicht auf diejenigen, die die Schule sauber halten, Kaugummi-Kauen verboten ist;
  • Jacken und Mäntel (ohne Geld oder Wertsachen in den Taschen) an den Kleiderhaken im Flur aufgehängt werden.

Ruhe und Pünktlichkeit erfordern, dass

  • während der Unterrichtszeit im ganzen Schulhaus Ruhe herrscht;
  • Handys und Multimediageräte während des Unterrichts nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft eingeschaltet und benutzt werden. Außerhalb des Unterrichts dürfen sie nur bis 7:55 Uhr, in den großen Pausen, in Freistunden, in der Mittagspause und nach Unterrichtsschluss benutzt werden. Die Benutzung hat lautlos zu erfolgen und ist ausschließlich in der Bibliothek, auf dem Schulhof, im Forum und in der Cafeteria (oben) erlaubt.
  • die Unterrichtsräume nach der 2., 4. und 6. Stunde sowie beim Wechsel in einen Fachraum abgeschlossen werden;
  • alle zu Beginn der großen Pausen unverzüglich den Schulhof oder die Cafeteria aufsuchen und nicht erst die Schultaschen zu den Unterrichtsräumen in den verschiedenen Stockwerken bringen;
  • alle am Ende der großen Pausen nach dem 1. Gong unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen gehen;
  • sich die Schülerinnen und Schüler nach dem 2. Gong im Klassenzimmer aufhalten, die Türen schließen und, um einen zügigen Unterrichtsbeginn zu ermöglichen, an ihre Plätze gehen;
  • vor den Unterrichtsräumen wartende Klassen sich ruhig und diszipliniert verhalten;
  • sich Klassen- bzw. Kurssprecher im Büro I nach dem Fachlehrer/der Fachlehrerin erkundigen, wenn diese(r) fünf Minuten nach dem 2. Gong noch nicht da ist.

Verantwortlichkeit bedeutet auch, dass

  • Klassenzimmer und Schulhaus Möglichkeiten zu verantwortlicher Mitgestaltung bieten;
  • jeder sorgsam mit fremdem Eigentum (dazu gehören sämtliche Medien sowie Tische und Stühle) umgeht, es nicht beschmutzt oder beschädigt;
  • jeder Einzelne für Schäden aufkommt, die er verursacht hat;
  • Verschmutzungen und Schäden unverzüglich dem Hausmeister gemeldet werden;
  • das Licht beim Verlassen der Klasse ausgeschaltet wird;
  • Beete, Bäume und Sträucher auf dem Schulhof geschützt werden.

Achtung und Toleranz zeigen sich insbesondere

  • im Respekt vor den Mitmenschen;
  • in der Rücksicht, die stärkere oder ältere Schüler gegenüber schwächeren oder jüngeren Mitschülern üben und umgekehrt;
  • im Verzicht auf jegliche Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände und deren Verbreitung;
  • in der Respektierung der Privatsphäre, z.B. der Nichtverbreitung privater E-Mails und/oder beleidigender Äußerungen in Chats, sozialen Netzwerken usw.

Eine friedliche Konfliktlösung zwischen Schüler/innen und Lehrkräften erfordert einen geordneten Weg, indem

  • zuerst eine Lösung zwischen den unmittelbar Betroffenen gesucht wird,
  • als zweiter Schritt die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer oder die Beratungslehrerin bzw. der Beratungslehrer um Vermittlung gebeten wird,
  • bei Fortbestand des Konflikts der Schulleiter einbezogen wird.