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Philosophie

Das ordentliche Unterrichtsfach Philosophie, das in Niedersachsen ausschließlich im Sekundarbereich II (Einführungsphase und Qualifizierungsphase) angeboten wird,  soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, eigenständig philosophisch relevante Aspekte zu reflektieren. Dies bedeutet, philosophische Implikationen und Fragen zu erkennen, sie zu formulieren und zu vertiefen. Dabei werden eigene Antworten auf diese Fragen sowie diejenigen der philosophischen Tradition argumentativ vertreten und kritisch hinsichtlich ihrer Voraussetzungen sowie Geltungsmöglichkeiten überprüft. Auf dieser Basis soll der Philosophieunterricht zur Orientierung in den Grundsätzen reflektierten Handelns beitragen. Als thematisches Geländer können dabei die vier berühmten Fragen dienen, mittels derer Immanuel Kant die verschiedenen (nichtsdestoweniger integrativ verwobenen) Branchen der Philosophie eingeteilt hat:

1. Was kann ich wissen?

2. Was soll ich tun?

3. Was darf ich hoffen?

4. Was ist der Mensch? 

Entlang dieser Fragen werden die Schülerinnen und Schüler beim Aufbau eines Orientierungswissens unterstützt, das sie zu Handlungs- und Urteilskompetenz im Bereich „menschlicher Angelegenheiten“ (Hannah Arendt) befähigt. Orientierungswissen schließt den Bereich der Empfindungen und Emotionen, der Kreativität und des Performativen ein. Philosophisch orientiert zu sein bedeutet, sich selbst im „Raum“ praktischer wie wissenschaftlicher Normen, Prinzipien und Haltungen verorten und angemessen urteilen und handeln zu können. Wissen im engeren kognitiven Sinne genügt dazu nicht. Zur Ausbildung philosophischer Kompetenz bedarf es ebenso Fertigkeiten und Haltungen, die es zusammengenommen erlauben, sich in der geteilten Mitwelt kompetent zu bewegen. Die Grundsätze des Handelns und Erkennens sind dabei an die subjektiven Weltbezüge, die eigenen Erfahrungen und die Emotionen der Schülerinnen und Schüler gebunden. Ihre Vermittlung ist ein daher ein besonderes Anliegen des Unterrichtsfaches Philosophie.