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Religion

“Der Religionsunterricht ist das einzige schulische Fach, das im Grundgesetz verankert ist. Er ist Ausdruck der positiven Religionsfreiheit der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers. Aber der Religionsunterricht ist noch viel mehr:

Er leistet an der Schule einen Beitrag, der in dieser Weise von keinem anderen Fach wahrgenommen wird.

In ihm geht es um die großen Fragen des Lebens wie Sinn, Wahrheit, Hoffnung, Liebe, Glauben und verantwortliches Handeln. Schülerinnen und Schüler sollen ihren eigenen Standpunkt finden können. Zum Gelingen eines gesellschaftlichen Zusammenlebens sind qualifizierte Kenntnisse in religiösen Fragen erforderlich, denn nur so kann der Dialog zwischen den Religionen und Kulturen gepflegt werden, der einen unverzichtbaren Beitrag für das Zusammenleben von Menschen in der globalen Welt leistet. (…)

Zehn gute Gründe für den Religionsunterricht:

  1. Bildung braucht Religion. Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Religion und religiöse Bildung. Eltern suchen Unterstützung für eine an religiös begründeten Werten orientierte Erziehung. Die religiöse Bildung braucht dafür ein eigenes und eigenständiges Schulfach.
  2. Zur Entwicklung und Unterstützung ihrer persönlichen Identität und ihrer Fähigkeit, mit unterschiedlichen Überzeugungen und vielfältigen Lebensformen umzugehen, brauchen Schülerinnen und Schüler die Auseinandersetzung mit Fragen von Religion und Glauben.
  3. Kunst und Kultur, Gesellschaft und Verfassung Deutschlands sind ohne Kenntnisse der Religion und insbesondere der christlichen Religion nicht zu verstehen.
  4. Religionsunterricht gehört als ordentliches Unterrichtsfach zum Fächerkanon der öffentlichen Schule, damit für Schülerinnen und Schüler das Recht auf positive Religionsfreiheit gewährleistet wird. Gleichzeitig ist die Freiheit derjenigen Schülerinnen und Schüler zu wahren, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Für sie wird – falls möglich – das Fach „Werte und Normen“ angeboten.
  5. Das Zusammenleben in einer multireligiösen Gesellschaft gelingt nur, wenn Kenntnisse der eigenen wie anderer Religionen und Kulturen bei den einzelnen Personen gegeben sind. Der Religionsunterricht vermittelt die dafür notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.
  6. Der Religionsunterricht schafft die Grundlage für Toleranz, Respekt und ein Leben mit Differenzen.
  7. Im Religionsunterricht lernen Schülerinnen und Schüler, eigene Standpunkte zu entwickeln und andere zu verstehen. Erst von einem geklärten Standpunkt her kann ein Dialog mit anderen begonnen werden.
  8. Der Religionsunterricht lebt von der für alle erkennbaren Position des Faches und der Unterrichtenden: im Zentrum der religiösen Bildung steht nach christlichem Verständnis die Rede von Gott. Auf dieser Grundlage lädt der Religionsunterricht zur kritischen Auseinandersetzung ein.
  9. Der Religionsunterricht erzieht zur Bereitschaft, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Er vermittelt die dazu notwendigen Normen und Werthaltungen und eröffnet Zugänge zu einem am Gemeinwesen orientierten Auftreten und Engagement.
  10. Der Religionsunterricht lehrt den Umgang mit Gelingen und Erfolg genauso wie mit Schuld und Scheitern.” (Dr. Kerstin Gäfgen-Track, Oberlandeskirchenrätin)*

Am Albertus-Magnus-Gymnasium wird seit dem Schuljahr 2021/22 der Religionsunterricht in den Jahrgängen 5-10 konfessionell-kooperativ unterrichtet.

Konfessionell-kooperativer Unterricht bedeutet, dass evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler zusammen in einer Lerngruppe – im Klassenverband – im Fach Religion unterrichtet werden. In den schuleigenen Arbeitsplänen finden die Kompetenzen aus den evangelischen und katholischen Kerncurricula gleichermaßen Berücksichtigung.

Der Religionsunterricht steht auch Schülerinnen und Schülern offen, die keiner christlichen Konfession angehören.

(* https://cdn.max-e5.info/damfiles/default/kirche_und_schule/themen/religionsunterricht/handreichungen_RU/10-gute-Gruende-RU-263ece745694946f4c6c2683dcd39098.pdf vom 25.03.2020)