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Vertretungskonzept

Wir bemühen uns, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten und Vertretungen pädagogisch sinnvoll zu gestalten.

Jahrgang 5-10

  • In Vertretungsstunden wird vorrangig eine Lehrkraft eingesetzt, die in der betreffenden Klasse unterrichtet.
  • Vertretungsstunden können als Studien- und Arbeitsstunden unter Aufsicht genutzt werden. D.h. die Schüler können in diesen Stunden Hausaufgaben erledigen und  Unterricht vor- oder nachbereiten.
  • Die 6. Stunde und der Nachmittagsunterricht werden nach Möglichkeit vorgezogen.
  • Die 6. Stunde wird nur vertreten, wenn Nachmittagsunterricht angesetzt ist.
  • Nachmittagsunterricht wird nicht vertreten. Dies reduziert die Stundenbelastung der Schülerinnen und Schüler und eröffnet Freiräume zur eigenen Gestaltung.

Sobald abzusehen ist, dass eine Lehrkraft länger als zwei Wochen ausfällt, bemüht sich die Schulleitung in Absprache mit der Landesschulbehörde um eine externe Vertretungslehrkraft („Feuerwehrlehrkraft“). Steht diese nicht zur Verfügung, wird eine schulinterne Lösung gesucht. Dabei werden Belastungen möglichst gleichmäßig verteilt.

Jahrgang 11

  • In Vertretungsstunden wird vorrangig eine Lehrkraft eingesetzt, die in der betreffenden Klasse unterrichtet.
  • Vertretungsstunden können als Studien- und Arbeitsstunden unter Aufsicht genutzt werden. D.h. die Schüler können in diesen Stunden Hausaufgaben erledigen und  Unterricht vor- oder nachbereiten.
  • Die 6. Stunde und der Nachmittagsunterricht werden nach Möglichkeit vorgezogen.
  • Die 6. Stunde und der Nachmittagsunterricht werden nicht vertreten. Dies reduziert die Stundenbelastung der Schülerinnen und Schüler und eröffnet Freiräume zur eigenen Gestaltung.

Sobald abzusehen ist, dass eine Lehrkraft länger als zwei Wochen ausfällt, bemüht sich die Schulleitung in Absprache mit der Landesschulbehörde um eine externe Vertretungslehrkraft („Feuerwehrlehrkraft“). Steht diese nicht zur Verfügung, wird eine schulinterne Lösung gesucht. Dabei werden Belastungen möglichst gleichmäßig verteilt.

Qualifikationsphase (Jahrgang 11-13)

Ausfallender Unterricht in den Jahrgängen 11 bis 13 wird in der Regel nur vertreten, wenn eine Lehrkraft länger als zwei Wochen ausfällt. In Prüfungskursen werden nach Möglichkeit schulinterne Lehrkräfte eingesetzt, die mit den schuleigenen Arbeitsplänen und Absprachen vertraut sind.