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Arbeitspläne und Leistungsbewertung



Sport im Jahrgang 11

Am AMG findet der Unterricht im Jahrgang 11 im Klassenverband zweistündig statt.
Der verantwortliche Sportlehrer bestimmt erlasskonform die Inhalte, die auf den Unterricht in der Kursphase vorbereiten.

Leistungsbewertung im Fach Sport

Im Fach Sport wird die Mitarbeit im Unterricht und die praktischen Lernkontrollen bewertet. Mitarbeit im Unterricht und praktischen Lernkontrollen, die sich aus Sach-, Sozial-, und Individualnorm zusammensetzen, werden in folgendem Verhältnis gewertet:

  Jahrgangsstufe Mitarbeit im Unterricht Praktische Lernkontrollen
5-11* 30% 70% (Sach-, Individual- und Sozialnorm), i.d.R. ca. 4 Sportarten (s. Arbeitsplan))
12-13
Sport-Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau – Ergänzungskurse  
30% 70% (Sach-, Individual- und Sozialnorm)
P5
Sportkurse auf grundlegendem Niveau – Prüfungskurs  
Theorieteil: 50%
Zusammensetzung:  60% Mitarbeit; 40% Klausur
Praxisteil: 50%
Zusammensetzung: 70% Sach-, Individual- und Sozialnorm der ca. 6 Sportarten (s. Arbeitsplan; mind. 5, höchstens 7) und 30% Mitarbeit

* Im Theoriekurs des Jahrganges 11 wird im Theorie-Praxis-Verbund unterrichtet. Die Bewertung setzt sich aus der Klausur (40%) und der Mitarbeit im Unterricht zusammen (60%)

Mitarbeit im Unterricht

Zur Mitarbeit im Unterricht gehören Beiträge im Unterricht und andere fachspezifische Leistungen, zum Beispiel:

  • Beiträge zu Unterrichtsgesprächen
  • Anwenden sportspezifischer Methoden und Arbeitsformen
  • Unterrichtsdokumentationen
  • Präsentationen, auch medienunterstützt
  • zusätzliche Ausarbeitungen (Kurzreferate, Präsentationen etc.)
  • Leistungen in Partner- und Gruppenarbeit

In die Bewertung werden die Leistungsbereitschaft und die Übernahme von Verantwortung für sich und andere mit einbezogen.

Rechtsgrundlage

Kerncurriculum für
die Schulformen des Sekundarbereichs I Schuljahrgänge 5 – 10

Kerncurriculum für
das Gymnasium – gymnasiale Oberstufe

Bestimmungen für den Schulsport

Ergänzende Bestimmungen für die Abiturprüfung
im Lande Niedersachsen im Fach Sport

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe

Erlass Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen