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Unterrichtsversäumnis

Krankheit

Erkrankungen sind spätestens am dritten Krankheitstag dem Sekretariat mitzuteilen; nach der Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung im Hausaufgaben- und Mitteilungsheft (HaMi) vorzulegen. In den Jahrgängen 10-12 werden die versäumten Stunden von der jeweiligen Lehrkraft auf dem Formblatt „Entschuldigungen“ abgezeichnet.

Freistellungen

Anträge auf Freistellungen vom Unterricht sind in der Regel acht Tage vorher schriftlich bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer oder der Tutorin/dem Tutor einzureichen. Die Anträge müssen von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben sein.

Die Klassenlehrkraft bzw. die Tutorin/derTutor können bis zu einem Tag beurlauben. Für längere Freistellungen und Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Schulferien muss der Schulleiter sein Einverständnis geben.