Laden…

Schulelternrat

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat tagt mindestens zweimal im Jahr.

Der Schulelternrat des Albertus-Magnus-Gymnasiums Friesoythe hat gemäß §94 NSchG beschlossen, einen kollegialen Vorstand bestehend aus vier Personen zu bilden. Der kollegiale Vorstand des Schulelternrates vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten und der Schule.

Aufgaben und Rechte

  • Der Schulelternrat wählt Vertreterinnen und Vertreter für die Fachkonferenzen, die Gesamtkonferenz und den Schulvorstand.
  • Der kollegiale Vorstand des Schulelternrates greift Anliegen und Anregungen der Erziehungsberechtigten auf. Zur Wahrnehmung der Interessen der Erziehungsberechtigten arbeitet er mit der Schulleitung, der Lehrerschaft und den Schülervertretern zusammen.
  • Er informiert die neuen Elternvertreter über die Elternarbeit und unterstützt die Elternvertreter bei ihrer Tätigkeit.
  • Ein Vertreter des kollegialen Vorstands des Schulelternrats trifft sich regelmäßig mit der Schulleitung.
  • Der kollegiale Vorstand ist im Stadtelternrat Friesoythe vertreten. Er wirkt bei der Wahl des Kreiselternrates mit.
  • Der kollegiale Vorstand des Schulelternrates hält Kontakt zur Schülervertretung und unterstützt sie bei ihren Belangen.

Mitglieder des Schulelternrats

Die aktuellen Mitglieder des Schulelternrats finden Sie in unserem Organigramm.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Schulgesetz
Elternwahlordnung