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Regelungen zum Unterricht vor und nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Schülerinnen und Schüler können sich für diese drei Tage, also am 20., 21. und 22. Dezember von der Präsenzpflicht befreien lassen. In diesem Zeitraum dürfen keine Klassenarbeiten und keine Klausuren stattfinden. Sie werden verschoben.

Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden. Distanz- oder Hybridunterricht werden nicht angeboten. Eine Abmeldung vom Präsenzunterricht kann nur für den gesamten Zeitraum beantragt werden, nicht für einzelne Tage.

Einen Antragsvordruck zur Befreiung von der Präsenzpflicht vor den Weihnachtsferien finden Sie hier:

Geben Sie den Antrag bitte bis Donnerstag (17.12.2021) bei der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor ab.

An den ersten fünf Schultagen des neuen Kalenderjahres müssen alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, täglich einen Selbsttest durchführen.

Darüber hinaus gilt für alle Schülerinnen und Schüler, dass als Mund-Nasen-Bedeckung mindestens eine OP-Maske zu verwenden ist. Demnach reicht für jüngere Schülerinnen und Schüler (unter 14 Jahre) eine Stoffmaske nicht mehr aus.