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Covid-19: Ab Montag durchgängig Maskenpflicht

Am vergangenen Freitag hat der Landkreis Cloppenburg aufgrund der steigenden Infektionszahlen innerhalb des Kreisgebietes eine Allgemeinverfügung erlassen. Neben Einschränkungen, die insbesondere sportliche Zusammenkünfte betreffen, heißt es darin auch:

An allen öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen ist während der Schulzeit auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb von Gebäuden und während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch auf dem Schulweg, wenn die vorgeschriebenen Abstände nach § 1 Abs. 3 der Nds. Corona-Verordnung nicht eingehalten werden können. § 2 Abs. 2 und 3 der Nds. Corona-Verordnung ist entsprechend anzuwenden.

3. Allgemeinverfügung zur Eindämmung von Covid-19 (siehe: https://lkclp.de/aktuelles-presse/bekanntmachungen.php?aid=3772 )

Diese Verfügung gilt zunächst bis zum Beginn der Herbstferien und ist selbstverständlich auch für das AMG Friesoythe bindend.